Migrationsrecht
Im Bereich des Migrationsrechts konzentriert sich der Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit auf die Einwanderung zum Zwecke der Bildungs- und Erwerbsmigration.
Bildungsmigration
- Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Aus- und Weiterbildung
- Einreise und Aufenthalt zum Zweck des Studiums
- Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Anerkennungsverfahren ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
- Einreise und Aufenthalt zum Spracherwerb, zur Durchführung von Praktika und zum Zweck der Studien- und Ausbildungsplatzsuche
Erwerbsmigration
- Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen im AufenthG
- Fachkräfteeinwanderung
- Einwanderung zur Beschäftigung ohne qualifizierten Abschluss
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren