Migrationsrecht

Im Bereich des Migrationsrechts konzentriert sich der Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit auf die Einwanderung zum Zwecke der Bildungs- und Erwerbsmigration.


Bildungsmigration

  • Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Aus- und Weiterbildung
  • Einreise und Aufenthalt zum Zweck des Studiums
  • Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • Anerkennungsverfahren ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
  • Einreise und Aufenthalt zum Spracherwerb, zur Durchführung von Praktika und zum Zweck der Studien- und Ausbildungsplatzsuche

Erwerbsmigration

  • Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen im AufenthG
  • Fachkräfteeinwanderung
  • Einwanderung zur Beschäftigung ohne qualifizierten Abschluss
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Прокрутить вверх