RECHTSANWALT
IGOR HOCHFELD
Правова допомога на рідній мові
Wir sprechen auch russisch und ukrainisch
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Правова допомога на рідній мові
Ihr Arbeits-, Sozial- und Migrationsanwalt
in Bad Homburg!
Sie Sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der eine umfassende Rechtsberatung und absolute Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bietet und Sie zuverlässig berät oder gerichtlich vertritt? Dann lade ich Sie auf der nachstehenden Seiten mich und meine Kanzlei im Herzen der Stadt Bad Homburg näher kennenzulernen.
Ich betreibe meine Kanzlei als Allgemeinkanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Sozialrecht, Ausländer- und Migrationsrecht sowie Einbürgerungsrecht.
Ich bin davon überzeugt, dass das Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt, eine Grundlage für eine effektive Zusammenarbeit darstellt. Daher ist es mein Ziel, Ihnen bei der Lösung von Rechtsproblemen fair zur Seite zu stehen und Ihre Interessen schnell, wirtschaftlich und unbürokratisch durchzusetzen.
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Ich würde mich freuen, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Die ukrainisch- und russischsprachigen Mandanten werden gerne von mir auf Wunsch in ukrainischer oder russischer Sprache beraten.
Google Rezensionen
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Beruflicher Werdegang
- Kanzleigründung in Bad Homburg
- Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Erfolgreicher Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens
- Rechtsreferendariat am Landgericht Duisburg mit Stationen u.a. beim Innenministerium NRW (Ausländer- und Staatsangehörigkeitsreferat)
- Erfolgreicher Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
Berufliche Weiterbildung
- Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrganges „Arbeitsrecht“
- Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrganges „Handels –und Gesellschaftsrecht“
- Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrganges „Steuerrecht“
Rechtsanwalt Igor Hochfeld
Zugelassen als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main seit 2011
Meine Fachgebiete
Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts berät und vertritt meine Kanzlei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im außergerichtlichen Bereich und in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Insbesondere übernimmt die Kanzlei Mandantenvertretung im Zusammenhang mit Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzverfahren, Entfristungsklagen, etc.) sowie in Lohnzahlungsangelegenheiten.
Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts umfasst folgende Schwerpunkte:
- Kündigungen (einschließlich Kündigungsschutzverfahren)
- Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
- Abfindungsverhandlungen
- Lohnforderungen
- Arbeitsverträge (Prüfung und Ausgestaltung)
- Arbeitszeugnisse
- Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Entgeltfortzahlung und Krankengeld
- Wettbewerbsverbot
- Teilzeitantrag
- Arbeitserlaubnis
- Arbeitnehmerüberlassung
Sozialrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit stellt das Gebiet des Sozialrechts dar, das zugleich eines der umfassendsten Rechtsgebiete des deutschen Rechtssystem bezeichnet werden kann. Die Beratung und Vertretung liegt hier vor allem im Rahmen der Leistungsrechts, insbesondere bei Fragen der Bewilligung des Arbeitslosengeldes I und II (Bürgergeld), der Kindergeldangelegenheiten sowie auf dem Gebiet des Sozialhilfe- und Schwerbehindertenrechts.
Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Sozialrechts umfasst folgende Schwerpunkte:
- Arbeitslosengeld I
- Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Sozialhilferecht
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Kinder- und Elterngeld; Unterhaltsvorschuss
- Sperrzeiten wegen Entlassung
- Schwerbehindertenrecht
- Sozialbetrug (einschließlich Strafverfahren)
- Vermögensübertragung im Zusammenhang mit BAföG-Rückforderung
- einstweilige Anordnung, Untätigkeitsklage
Ausländer- und Migrationsrecht
Auch Bereich des Ausländerrechts bildet einen weiteren Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit. Hier steht meine Kanzlei allen ausländischen Mandanten mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Beratung und Vertretung betrifft insbesondere Fragen der Erteilung und Verlängerung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen, der Familienzusammenführung sowie Erschleichen von Aufenthaltstiteln.
Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Ausländerrechts erstreckt sich auf folgende Schwerpunkte:
- Aufenthaltserlaubnis (Erteilung- und Verlängerung)
- Niederlassungserlaubnis
- Beschäftigung und Arbeitserlaubnis
- Erwerbs- und Bildungsmigration
- Besuchsvisum, Studentenvisum, Sprachkursvisum
- Schutz vor Abschiebung und Ausweisung
- Familienzusammenführung (Ehegatten- und Kindernachzug)
- Aufenthaltsrecht bei selbständiger Tätigkeit
- Blau Karte EU
- Duldung
- Jüdische Zuwanderung
- Vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG
- Recht der Spätaussiedler
Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht
Meine Kanzlei ist auch Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um die Fragen auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts. Insbesondere liegt hier der Schwerpunkt der Vertretung in Vorbereitung des Einbürgerungsverfahrens sowie Fragen rund um Verlust und Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Die Tätigkeit der Kanzlei auf dem Gebiet des Einbürgerungsrechts umfasst folgende Schwerpunkte:
- Anspruchseinbürgerung
- Ermessenseinbürgerung
- Einbürgerung minderjähriger Kinder und Ehegatten
- Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
- Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft
- Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
- Untätigkeitsklage wegen übermäßiger Bearbeitungsdauer ohne zureichenden Grund