Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts berät und vertritt meine Kanzlei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im außergerichtlichen Bereich und in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Insbesondere übernimmt die Kanzlei Mandantenvertretung im Zusammenhang mit Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzverfahren, Entfristungsklagen, etc.) sowie in Lohnzahlungsangelegenheiten.

Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Kündigungen (einschließlich Kündigungsschutzverfahren)
  • Aufhebungs-und Abwicklungsvertrag
  • Abfindungsverhandlungen
  • Lohnforderungen
  • Arbeitsverträge (Prüfung und Ausgestaltung)
  • Arbeitszeugnisse
  • Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Entgeltfortzahlung
  • Wettbewerbsverbot
  • Teilzeitantrag
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Arbeitserlaubnis
  • Arbeitnehmerüberlassung

Sozialrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit stellt das Gebiet des Sozialrechts dar, das zugleich eines der umfassendsten Rechtsgebiete des deutschen Rechtssystem bezeichnet werden kann. Die Beratung und Vertretung liegt hier vor allem im Rahmen der Leistungsrechts, insbesondere bei Fragen der Bewilligung des Arbeitslosengeldes I und II (Hartz IV), der Kindergeldangelegenheiten sowie auf dem Gebiet des Sozialhilfe- und Schwerbehindertenrechts.

Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Sozialrechts umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilferecht
  • Wohngeld
  • Kinder-und Betreuungsgeld; BAföG
  • Sperrzeiten wegen Entlassung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozialbetrug
  • Vermögensübertragung im Zusammenhang mit BAföG-Rückforderung
  • einstweilige Anordnung, Untätigkeitsklage

Ausländer- und Migrationsrecht

Auch Bereich des Ausländerrechts bildet einen weiteren Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit. Hier steht meine Kanzlei allen ausländischen Mandanten mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Beratung und Vertretung betrifft insbesondere Fragen der Erteilung und Verlängerung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen, der Familienzusammenführung sowie Erschleichen von Aufenthaltstiteln.

Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Ausländerrechts erstreckt sich auf folgende Schwerpunkte:

  • Aufenthaltserlaubnis (Erteilung-und Verlängerung)
  • Niederlassungserlaubnis
  • Beschäftigung und Arbeitserlaubnis
  • Arbeitsmigration
  • Besuchsvisum, Studentenvisum, Sprachkursvisum (einschließlich Remonstration bei der Botschaft)
  • Schutz vor Abschiebung und Ausweisung
  • Familienzusammenführung (Ehegatten-und Kindernachzug)
  • Aufenthaltsrecht bei selbständiger Tätigkeit
  • Blau Karte EU
  • Duldung
  • Jüdische Zuwanderung
  • Recht der Spätaussiedler

Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht

Meine Kanzlei ist auch Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um die Fragen auf dem Gebiet der Staatsangehörigkeitsrechts. Insbesondere liegt hier der Schwerpunkt der Vertretung in Vorbereitung des Einbürgerungsverfahrens sowie Fragen rund um Verlust und Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Die Tätigkeit der Kanzlei auf dem Gebiet des Einbürgerungsrechts umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Anspruchseinbürgerung
  • Ermessenseinbürgerung
  • Einbürgerung minderjähriger Kinder und Ehegatten
  • Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
  • Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft
  • Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
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