Ausländerrecht

Auch Bereich des Ausländerrechts bildet einen weiteren Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit. Hier steht meine Kanzlei allen ausländischen Mandanten mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Beratung und Vertretung betrifft insbesondere Fragen der Erteilung und Verlängerung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen, der Familienzusammenführung sowie rund um die Einbürgerungsangelegenheiten, einschließlich Beratung bei der Antragstellung sowie bei Vertretung in strafrechtlichen Verfahren im Falle der Rücknahme der Einbürgerungsbescheiden sowie Erschleichen von Aufenthaltstiteln.

Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Ausländerrechts erstreckt sich auf folgende Schwerpunkte:

  • Aufenthaltserlaubnis (Erteilung-und Verlängerung)
  • Niederlassungserlaubnis
  • Beschäftigung und Arbeitserlaubnis
  • Besuchsvisum, Studentenvisum, Sprachkursvisum (einschließlich Remonstration bei der Botschaft)
  • Schutz vor Abschiebung und Ausweisung
  • Familienzusammenführung (Ehegatten-und Kindernachzug)
  • Aufenthaltsrecht bei selbständigen Tätigkeit
  • Blau Karte EU
  • Duldung
  • Jüdische Zuwanderung
  • Recht der Spätaussiedler
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