Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts berät und vertritt meine Kanzlei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im außergerichtlichen Bereich und in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Insbesondere übernimmt die Kanzlei Mandantenvertretung im Zusammenhang mit Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzverfahren, Entfristungsklagen, etc.) sowie in Lohnzahlungsangelegenheiten.

Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Kündigungen (einschließlich Kündigungsschutzverfahren)
  • Aufhebungs-und Abwicklungsvertrag
  • Abfindungsverhandlungen
  • Lohnforderungen
  • Arbeitsverträge (Prüfung und Ausgestaltung)
  • Arbeitszeugnisse
  • Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Entgeltfortzahlung
  • Wettbewerbsverbot
  • Teilzeitantrag
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Arbeitserlaubnis
  • Arbeitnehmerüberlassung
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